#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Ausschank von Getränken und/oder zur Abgabe von Speisen aus besonderem Anlass bzw. die Ausnahme vom Erfordernis der Reisegewerbekarte wird benötigt, um z. B. bei einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest, Geschäftsjubiläum oder einer Geschäftseröffnung Speisen und Getränke abgeben zu dürfen bzw. Waren feilzubieten.
Bitte prüfen Sie vorher, ob eine Anzeige der Veranstaltung bei der Zentralen Veranstaltungskoordination erforderlich ist. Dies ist in der Regel bei Veranstaltungen außerhalb von genehmigten Versammlungsstätten mit hohem Besucheraufkommen, größeren Aufbauten oder wenn mehrere Genehmigungen (z. B. Straßensperrungen, Ausnahme nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz NRW) benötigt werden, der Fall.
Inhaberinnen bzw. Inhaber von Reisegewerbekarten, die als Tätigkeit das Feilbieten von alkoholischen Getränken beinhalten, benötigen keine gesonderte Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz.